Es gibt sie tatsächlich, die Verbindung von Mediation und Datenschutz bzw. DSGVO! Hans-Dieter Neumann beschreibt in seinem neuesten Online-Beitrag die Verbindung beider Fächer bzw. Gebiete. Ein kurzer, aber sehr lesenswerter Beitrag. Wo zu finden?
Neumann beschreibt hier kurz und anschaulich die Kontroll- und Beteiligungsrechte, die ein Betriebsrat (auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes) insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Technologie im Unternehmen einfordern wird. Schließlich gilt es zu verhindern, dass diese neue Technologie zum Nachteil der Beschäftigten eingesetzt wird, um beispielsweise deren Leistung und Verhalten zu überwachen.
Gleichwohl steht nirgends geschrieben, dass der Einsatz etwa von GPS- und Videotechnologien in Deutschland verboten ist. Dies hat sich übrigens auch nicht mit der Gültigkeit der DSGVO im Mai 2018 geändert. Dennoch kann unterstellt werden, dass die Sicht auf diese Technologien zwischen Vertretern des Managements und der Arbeitnehmer eine gänzlich unterschiedliche ist.
Wo aber früher primär Arbeitsrechtler beider Seiten zum Einsatz kamen, um der jeweiligen Interessenlage den notwendigen Nachdruck zu verleihen, da erkennt Neumann nun einen Wandel. Nach seiner Beobachtung kommen hier vermehrt Experten aus dem Bereich des Datenschutzes als Mediator zum Einsatz, um "zwischen den Fronten [zu] vermitteln und [zu] versuchen, einen Ausgleich zwischen den Interessenlagen herzustellen".
Zwar kann ich diesen Befund Neumanns nicht empirisch bestätigen. Aus meiner eigenen beruflichen Praxis heraus kann ich allerdings sagen, dass genau in dieser vermittelnden Rolle der Charme der Arbeit als Datenschutzbeauftragter liegt. Für mich jedenfalls. Ja, der Schutz personenbezogener Daten ist wichtig. Insbesondere dann, wenn es um Mitarbeiterdaten geht! Aber natürlich hat auch die Arbeitgeberseite eine legitime Interessenlage und - wie Neumann treffend formuliert - "schließlich darf man auch nach Einführung der DSGVO noch arbeiten und Geld verdienen".
Der einen Seite ausschließlich missbräuchliche Tendenzen, der anderen wiederum allein eine "Verhinderungsmentalität" zu unterstellen, ist im Ergebnis wenig hilfreich. Der Ausgleich beider Interessenlagen ist, wie mir scheint, vielmehr der Schlüssel zu einer (auf einem Mindestmaß an Vertrauen und Kooperation basierenden) Zusammenarbeit beider Seiten.