Nach DSGVO-Amnesie und DSGVO-Allergie nun ein weiteres Format?
Wer hat sich nicht in den letzten Wochen, ob gewollt oder nicht, mit dem Thema Datenschutz und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschäftigt? Zugegeben, auf den ersten Blick eine etwas dröge Materie. Aber wenn man sich einmal etwas intensiver damit beschäftigt, dann ist das tatsächlich richtig interessant. Oder kann es zumindest sein. Jedenfalls habe ich weiter an meiner Datenschutzerklärung geschraubt, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit meinem Host geschlossen und mich ansonsten primär beruflich mit allerlei neuen Themenstellungen rund um den Datenschutz beschäftigt.
Kurz vor dem Wochenende dann der Hammer der Woche in Form eines Blogbeitrags der Projekt 29 GmbH & Co. KG.* Dabei hatte sich alles zunächst so belanglos angehört. Die Überschrift:
„Vorsicht vor falscher DS-GVO Beschwerdestelle“.
Okay, nicht so wild. Dachte ich jedenfalls. Bernd Bock, der Autor des Beitrags, beschreibt und zitiert allerdings den Inhalt einer sehr außergewöhnlichen E-Mail.
Was war passiert? Also, da hat sich doch eine offensichtlich selbsternannte Beschwerdestelle per E-Mail an ausgewählte Händler gewandt und behauptet, diese hätten gegen die neuen Datenschutzregelungen verstoßen. Geschenkt, ob nun Anwalt oder „Beschwerdestelle“, sowas kommt vor.
Den betreffenden Händlern wurde nun aber ein Zeitraum von drei Wochen eingeräumt, innerhalb derer sie am Thema Datenschutz schrauben sollten: „Ab dem heutigen Tag haben Sie 21 Tage Zeit, um die Versäumnisse ohne Abmahnung oder Anzeige aus der Welt zu schaffen“ – so zitiert Bock den Verfasser der ursprünglichen Nachricht. „Dazu können Sie die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation (sic!) nutzen“.
Meditation? Der 01. April war schon, oder? Etwas weiter unten ist folgendes zu lesen: „Das Mediationsgesetz ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Meditation (sic!) und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung … Es ist ein Bundesgesetz, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat. Die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation (sic!) erfolgt als Telefonat und setzt kein zeitaufwendiges Treffen voraus“.
Was will mir der Verfasser der E-Mail damit sagen? Wow! Und ein dreifaches OM! Ich bin verwirrt!
Aber: Lieber "R Ht" (so ist jedenfalls der Absender dieser E-Mail im Projekt29-Blogbeitrag benannt) in einem Punkt bin ich wirklich bei dir: Etwas Ruhe und Gelassenheit im Umgang mit den neuen Datenschutzregelungen der DSGVO würde vielen Menschen da draußen nämlich wirklich guttun. Die Sonne geht auf, die Sonne geht unter … und die Erde dreht sich weiter. Ob mit oder ohne DSGVO.
Meditation oder Yoga (letzteres wäre meine Wahl!) könnten bei DSGVO-Verunsicherten aber sicher einiges bewirken. Puls und Atmung werden normalisiert, der Blutdruck sinkt. Meditation am Telefon kann ich mir dagegen nur schwer vorstellen. Weshalb sollten wir dazu telefonieren müssen?
Da hilft vielleicht ein Blick auf die Internetseite der „DSGVO Beschwerdestelle & Meditation“ in Berlin, dachte ich so bei mir. Die Internetadresse der besagten Seite kann man im Übrigen leicht aus der im Blogbeitrag genannten E-Mailadresse ableiten (einen Hinweis auf Datenschutz findet man dort übrigens erst gar nicht!). Und was liest man auf der Seite dann in großen Lettern?
„DSGVO Meditation spart Abmahnkosten“
Wie das denn nun`? Ich bin und bleibe verwirrt!
Namasté!
P.s.: Bernhard Bock gibt als eine Handlungsempfehlung den Tipp, besagte E-Mail zu ignorieren. Und natürlich gibt es weder eine DSGVO-Beschwerdestelle, noch eine DSGVO-Mediation oder gar DSGVO-Meditation! Letzteres hätte allerdings einen gewissen Charme!
* https://www.projekt29.de/vorsicht-vor-falscher-ds-gvo-beschwerdestelle/