Einiges wird einfach so gemacht. Anderes bedarf einer Regelung. Oder aber es wird sogar ein Gesetz verabschiedet. Wie für so vieles andere in Deutschland auch, wurde für die Mediation eigens ein Gesetz geschrieben. Damit kommt der Mediation auch ein gewisser Stellenwert in der öffentlichen Wahrnehmung zu. Mediation ist wichtig!
Dieses Mediationsgesetz (MediationsG) schreibt unter anderem sinngemäß vor, dass der Mediator zu Beginn des Verfahrens die Konfliktparteien über die Grundsätze des Verfahrens und die Aufgaben des Mediators zu informieren hat. Der Mediator hat sich nach § 2 Absatz 2 MediationgsG sogar zu vergewissern, dass die Konfliktparteien eben diese Grundzüge des Verfahrens verstanden haben. Dies geht aus meiner Sicht perfekt mit einem anderen Prinzip der Mediation zusammen, dem der Allparteilichkeit bzw. Neutralität. Ein Mediator wäre kaum allparteilich, wenn er es wissentlich zuließe, dass eine der Konfliktparteien beispielsweise durch die Unkenntnis des freiwilligen Charakters der Mediation benachteiligt wäre. Also vergewissert sich der Mediator im Vorfeld, dass alle beteiligten Parteien die wesentlichen Grundzüge des Verfahrens verstanden haben. So steht es im Gesetz. So wird es ein seriöser Mediator immer tun!
Das Prinzip der Informiertheit würde allerdings etwas kurz greifen, wenn es sich ausschließlich auf die Startsequenz beschränken würde. Tatsächlich meint es eben auch, dass die Parteien jederzeit über alle entscheidungsrelevanten Daten und Fakten informiert sein sollen. Auch die gegenseitige Information, etwa über spezifische Interessen, kann dies beinhalten. Denn ohne die Arbeit an und mit den wirklichen Interessen der Parteien, wird eine Konfliktlösung mindestens erschwert.
Etwas schwierig wird es an dieser Stelle gelegentlich für den Mediator immer dann, wenn er beispielsweise im Rahmen von 4-Augengesprächen vertrauliche Informationen einer Seite erhält. Darf er diese einfach so weitergeben, um damit dem Prinzip der Informiertheit (aller Parteien) zu genügen? Sicher nicht! In einer solchen Situation gilt es haargenau zu klären, welche Informationen für Dritte bestimmt sind, und welche eben nicht. Richtig, denn ansonsten würde an dieser Stelle ein Bruch mit dem Prinzip der Vertraulichkeit entstehen, was wiederum einer Konfliktlösung wenig zuträglich wäre.
Am Ende eines Mediationsverfahrens steht häufig eine (schriftliche) Vereinbarung. Auch hier hat der Mediator wiederum sicherzustellen, dass alle Seiten den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung tatsächlich erfasst haben. Auch dies ist gesetzlich verankert, auch dies wird ein seriöser Mediator immer sicherstellen wollen. Denn nur so kann eine Konfliktlösung tatsächlich „nachhaltig“ im Sinne einer dauerhaften, fairen und willentlichen Vereinbarung sein.
Mein Fazit: Leicht zu unterschätzendes Prinzip, das nicht leichtfertig „abgehakt“ werden sollte!