Evaluierung des Mediationsgesetzes (I).

Oder: Was einen guten Mediator ausmacht.

 

Die Bundesregierung – so ist sinngemäß im Mediationsgesetz zu lesen – hat im Juli diesen Jahres dem Bundestag zu den Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf das Mediationsgeschehen in Deutschland zu berichten. Dieser Verpflichtung ist sie nun mit einem entsprechenden Bericht nachgekommen.

 

Dieser Bericht beinhaltet zunächst einige zentrale Grundaussagen. Demnach ist unter anderem eine gewisse Stagnation bei der Verbreitung der Mediation sowie eine für den „Nutzer“ nur geringe „Relevanz“ der aktuellen Zertifizierungsregelungen festzustellen. Heißt also, dass der Mediation auch mit dem Mediationsgesetz noch immer der nötige Schub in der öffentlichen Wahrnehmung fehlt, und dass einer formalen Qualifikation (Zertifizierung) des Mediators eine nur untergeordnete Bedeutung beigemessen wird. Was aber macht dann eine gute Mediatorin beziehungsweise einen guten Mediator aus?

 

Auch darauf gibt der Bericht zumindest einige erste Antworten. Demnach sind (mehr oder weniger unumstritten) als wesentliche Beurteilungskriterien eines Mediators insbesondere dessen „Haltung“ und „Persönlichkeit“ zu nennen.  Haltung beschreibt in diesem Zusammenhang eine „neutrale und vermittelnde Verhaltensweise …, bei der Standpunkte aller beteiligten Parteien zur Geltung und alle relevanten Konfliktpunkte auswogen zur Sprache gebracht werden sowie den Konfliktparteien geholfen wird, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu finden“.

 

WTF..?! Es geht aus meiner Sicht schlicht um das Selbstverständnis des Mediators und darum, ob sich dieser (a) an die Spielregeln bzw. Grundsätze der Mediation hält, dabei insbesondere (b) keine Partei bevorzugt oder benachteiligt sowie (c) auch tatsächlich zu einer Art von Hilfe zur Selbsthilfe fähig ist. Dazu muss ein guter Mediator entsprechend ein gewisses Maß an Auffassungsgabe sowie emotionaler Intelligenz mitbringen. Fraglich, ob man das lernen oder zertifizieren lassen kann.

 

Hilft also nur, sich den Mediator als Gesamtpaket anzusehen, das Gespräch zu suchen und sich dann eine eigene Meinung zu bilden. Für ein solches (kostenloses!) „Meinungsbildungsgespräch“ stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Im Übrigen nennt der Bericht auch einige Zahlen zum Thema der Vergütung eines Mediators. Demnach bewegt sich der jeweilige Stundensatz regelmäßig zwischen mindestens € 50,00 und € 150,00 und nur eher selten darüber. Auch daran lasse ich mich gerne messen!

 

Übrigens ist der zitierte Evaluierungsbericht auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums zum Download zu finden. Sprechen Sie mich gerne an, falls Sie ihn nicht gleich finden können. Ich sende Ihnen gerne den entsprechenden Link!