Mediation basiert auf einem Katalog von Prinzipien, der, abhängig von der jeweiligen Sichtweise, unterschiedlich ausgestaltet ist. In einigen der folgenden Beiträge möchte ich die aus meiner Sicht wichtigsten dieser Prinzipien kurz vorstellen: Neutralität, Selbstverantwortlichkeit, Freiwilligkeit, Informiertheit und Vertraulichkeit. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf eine Erläuterung von Dr. Reiner Ponschab („Mediation und Litigation“) aus dem Jahre 2014.
Das erste dieser Prinzipien, das Prinzip der Neutralität, bezieht sich direkt auf den Mediator. Dieser ist als Herr der Form unter anderem dafür verantwortlich, dass das Mediationsverfahren einen geordneten bzw. strukturierten Verlauf nimmt. Der Mediator ist in diesem Sinne aber auch zur Allparteilichkeit im Sinne einer allgemeinen Neutralität verpflichtet, d.h. dass er stets die Interessen aller Parteien zu wahren hat und in diesem Sinne keine Partei (bzw. deren Interessen) bevorzugen oder vernachlässigen darf. Selbstverständlich geht mit diesem Prinzip einher, dass der Mediator etwaige eigene Interessen zurückzustellen, also stets und vollumfänglich im Sinne aller Konfliktparteien zu handeln hat.